Ich als Wesen der Dreigliederung

Rudolf Steiner betont in seinen Ausführungen zur Dreigliederung stets die Notwendigkeit, die Befreiung des Geisteslebens als unabdingbare Voraussetzung für die Verwirklichung eines harmonischen, dreigliedrigen Gemeinschaftswesens zu betrachten. Ohne ein Geistesleben, das der Freiheit als seiner Quelle bewusst wird und somit die schöpferische Freiheit des einzelnen Ichs ermöglicht, wäre folglich jeder Versuch, vom Rechts- oder vom Wirtschaftsleben ausgehend die sozialen Verhältnisse zeitgemäß zu gestalten, zum Scheitern verurteilt. Die hundert Jahre, die seit 1919 – dem Anfang der ersten öffentlichen Bewegung für die Dreigliederung – vergangen sind, liefern mehr als deutliche Beweise dafür. Die Entwicklung unserer Gesellschaft hetzt denn auch immer rasanter in die Richtung einer erstickenden Gleichschaltung des Geisteslebens, welche mit Hilfe der metastatisierenden Implementierung von Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Evaluationsverfahren durchgeboxt wird. Wurde aus der Erfahrung der letzten hundert Jahre nichts gelernt? Sind wir noch nicht so weit, uns ein auch nur elementares Erleben und Vorstellen bezüglich eines freien Geisteslebens zu bilden und schöpferisch zu verinnerlichen, das uns endlich zum Sprung fort von einer sich stets – gegenwärtig unter digitalem Gewand – wiederholenden Vergangenheit und hin zu einer menschenwürdigen Zukunft verhelfen könnte?

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