Das politische Ja zum Klimaschutz vermindert demnächst den Schutz privaten Wohneigentums: Photovoltaik (PV) soll nach dem Willen einiger Länderregierungen – in Baden-Württemberg bereits ab 2023 – bei neuen oder zu erneuernden Dächern gesetzlich zur Pflicht erhoben werden. Doch ob diese Maßnahme eine sinnvolle Lösung darstellt, ist insofern zu bezweifeln, als nicht nur Rentabilität, Brandgefahr und Entsorgung ausgedienter Anlagen kritische Fragen aufwerfen, sondern insbesondere auch mögliche Gesundheitsschäden durch Elektrosmog, der mit PV-Anlagen mehr oder weniger verbunden ist. Werden jetzt die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und auf Unverletzlichkeit der Wohnung dem global angesagten Klimaschutz einfach untergeordnet? Ist diese fragwürdige Vorschrift aus juristischer und ethischer Perspektive haltbar?