Weil sie sich von einer Obrigkeit befreien und an ihren eigenen Ideen orientieren möchten, streben Menschen nach Demokratie. Zu diesem Zweck erobern sie das Gewaltmonopol, das zuvor in den Händen einiger weniger lag. Nicht der Wille eines Alleinherrschers, sondern der gemeinsame Beschluss einer Mehrheit solldurchgesetzt werden. »Partizipation« im demokratischen Sinn bedeutet daher zunächst Teilhabe an der Macht, soweit sich diese auf das Gewaltmonopol stützt. In den Worten Rainer Mausfelds: »Demokratie ist die Vergesellschaftung von Herrschaft und die Unterwerfung der Staatsapparate unter den Willen der Bürger.« Mit dem Übergang der Staatsgewalt von den ehemaligen Herrschern auf das Volk ist das demokratische Ideal allerdings noch nicht realisiert. Vielmehr muss das Volk die Wirkungsrichtung der Staatsgewalt umkehren, sobald es ihrer habhaft geworden ist. Eine echte Demokratie definiert nicht, was der Einzelne tut oder wie er es tut, sondern sie schützt sein Recht, dies selbst zu entscheiden. Gewalt wird nur dann angewandt, wenn die freie Entfaltung des einen das Recht des anderen verletzt, dasselbe zu tun – also stets zur Wiederherstellung individueller Gestaltungsräume. Das ist die eigentliche Idee der Menschenrechte. Diese und alle anderen Rechte, die mit ihnen in Einklang stehen, sind eine noch unbestimmte Möglichkeit individuellen Urteilens und Handelns und haben somit die Zurückweisung jedes demokratischen Urteils über das konkrete Handeln des Einzelnen zum Inhalt.