Unmittelbar nachdem die ›Philosophie der Freiheit‹ erschienen war, überbrachte Rudolf Steiner sie am 14. November 1893 persönlich dem von ihm hochgeschätzten Eduard von Hartmann. Dieser machte sich sogleich an die Lektüre und konnte Steiner seinerseits schon eine Woche später sein mit ausführlichen Randbemerkungen versehenes Exemplar zur Ansicht übersenden. In diesen Randbemerkungen kommt Hartmann zu einer wahrhaft vernichtenden Beurteilung der ›Philosophie der Freiheit‹, die er zusammenfassend als »Unphilosophie« bezeichnet. Mit diesem Urteil setzte sich Steiner erst 1917 in dem Aufsatz ›Die Geisteswissenschaft als Anthroposophie und die gegenwärtige Erkenntnistheorie. Persönlich-Unpersönliches‹ auseinander. Dort meint er, Hartmann habe zwar geahnt, dass die ›Philosophie der Freiheit‹ aus dem Begrifflichen hinausführe, doch höre für diesen jede Philosophie dort auf, wo für ihn das beginne, was er später als die höheren Erkenntnisarten beschreiben sollte.