Artikel von Matthias Bideau
Zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Am 17. Oktober 2024 hat der Bundestag dem neuen Krankenhaus-Reformgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zugestimmt, am 22. November auch der Bundesrat. Diese zweite Entscheidung kam überraschend schnell. Mehrere Bundesländer hatten Eingriffe in ihre Planungshoheit befürchtet und wollten den Vermittlungsausschuss anrufen. Angesichts bevorstehender Neuwahlen nach dem Bruch der Ampelkoalition waren sich die Länderchefs einig, dass eine Verbesserung des Gesetzes nicht mehr zu erzielen sei, aber Schaden entstünde, wenn es nicht käme. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird nun umgesetzt werden müssen. Kritiker monierten, die Reform sei einseitig auf die Krankenhäuser zugeschnitten, und eine Verbesserung des Verhältnisses von niedergelassenen Ärzten und anderen therapeutischen Berufen, der Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung habe keine Berücksichtigung gefunden. Damit sind die Ziele einer folgenden Gesetzesänderung bereits benannt.