In Absatz 6.522 des ›Tractatus‹ – so aktuell wie je – schreibt Ludwig Wittgenstein: »Es gibt allerdings Unaussprechliches. Dies z e i g t sich, es ist das Mystische.« Ist wirklich »Unaussprechliches« gemeint? Also etwas, das nicht ausgesprochen werden darf, das tabu ist wie »die Unaussprechlichen« – nämlich die Beinkleider einer Dame im Viktorianischen England? Oder ist vielmehr »Unaussprechbares« oder »Unsagbares« gemeint, mithin etwas, das nicht ausgesprochen werden k a n n ? (Die Endsilbe »-bar« eines verneinten Adjektivs drückt, auch in dessen Substantivierung, kein Verbot, sondern eine Unmöglichkeit aus, was – nebenbei gesagt – die Väter und Mütter des Grundgesetzes nicht wussten, als sie mangels Beherrschung der deutschen Sprache fälschlicherweise behaupteten, die Würde des Menschen sei »unantastbar«.) Oder aber, dritte Möglichkeit: Meint »Unaussprechliches« die eminente Fülle des so Benannten, die alle Sprachgewalt so sehr übersteigt, dass Sprache sie nicht auszuschöpfen vermag, da sie angesichts ihrer nie an ein Ende gelangt? – Wie differenziert ist Wittgensteins Sprachgebrauch? Aus dem Kontext des ›Tractatus‹ lässt sich erschließen, dass »Unaussprechliches« am ehesten jenes meint, das sich nach Wittgenstein nicht »klar« sagen, also überhaupt nicht sagen lässt und somit unsagbar ist.