Am 12. November 1918 rief der Rat der Volksbeauftragten das Wahlrecht für Frauen in Deutschland aus. Der Zusammenbruch des Kaiserreichs am Ende des Ersten Weltkriegs und die Novemberrevolution machten es möglich. Am 30. November 1918 wurde das neue Wahlrecht mit einer Verordnung gesetzlich fixiert. Bereits am 19. Januar 1919 konnten Frauen die Deutsche Nationalversammlung mitwählen, was über 90% wahrnahmen. 37 Frauen erhielten einen Sitz im Parlament. Aber die von den Feministinnen erhoffte Gewichtsverlagerung zugunsten jener Parteien, die für die Gleichberechtigung der Frau eintraten, blieb aus: Das Wahlverhalten der Frauen war überwiegend gemäßigt bis konservativ ausgerichtet. Die Machtverteilung blieb beim Alten.