In Teil I dieser Serie wurde der Blick auf das ›Gesetz des Individualismus‹ gelenkt, welches von Rudolf Steiner 1898 formuliert wurde. Teil II beschäftigte sich mit dem ›Gesetz des Sozialismus‹ (Soziales Hauptgesetz) von 1906. Aus der Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus ergibt sich, dass das Gesetz des Individualismus innerhalb des Geisteslebens verwirklicht werden muss, denn dieses baut auf dem auf, was aus den individuellen Fähigkeiten der Menschen hervorgeht. Das Gesetz des Sozialismus muss hingegen innerhalb des Wirtschaftslebens seine Verwirklichung finden. Das erwies sich aber schon in der Dreigliederungszeit von 1919 bis 1922 als nahezu unlösbares Problem. Denn um das Soziale Hauptgesetz in einem hochkomplexen, arbeitsteiligen Wirtschaftsleben verwirklichen zu können, müssen Organe entstehen, durch welche die Preisbildungsprozesse auf den verschiedenen Märkten beobachtet werden können.