Artikel von Marcus Andries
Eine Betrachtung in Zeiten des pandemiebedingten Exekutivregimes
Im Jahre 2019, einem Jubiläumsjahr unseres Grundgesetzes, wurde in weiten Teilen des politisch-medialen Komplexes das Grundrechtsbewusstsein der Deutschen beschworen. So proklamierte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede vom 22. Mai 2019: »Unser Grundgesetz – das ›Lieblingsbuch der Deutschen‹ […] muss sich gerade dann behaupten, wenn es hart auf hart kommt. Hätten wir in einer solchen Phase genügend Verfassungspatrioten? Ich meine Ja.« Dass es seit einem Jahr tatsächlich »hart auf hart« gekommen ist und noch weiterhin kommt, ist offensichtlich. Von den »Verfassungspatrioten« allerdings war bislang – außer auf sogenannten »Hygiene-Demos«, soweit sie von den örtlichen Behörden zugelassen wurden – öffentlich wahrnehmbar eher wenig zu sehen und zu hören. In einem Gastbeitrag in der ›Süddeutschen Zeitung‹ vom 22. Mai 2020, genau ein Jahr nach der bewussten Rede, schrieb Steinmeier, vielleicht als Ermutigung: »Kritik ist nicht reserviert für coronafreie Zeiten.« Dem kann beigepflichtet werden, genauso wie seiner Forderung, dass »wir eine lebendige, strittige Debatte, eine starke Opposition im Parlament und eine kritische Öffentlichkeit« brauchen.