Artikel von Marcus Andries
Wie in unserer Gesellschaft zunehmend materialistisch-utilitaristisches Denken bestimmend wird
Wer, wenn nicht die Liberalen, sollte in der deutschen Politik als Bollwerk gegen das gegenwärtige Abschleifen der Grundrechte und als Hüter der freiheitlichen Verfassungswerte betrachtet werden dürfen? Dies galt zumindest bis zur Verkündung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« am 30. November des vergangenen Jahres. Als Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP, zwei Tage nach dessen Verkündung verlautbaren ließ: »Wir müssen uns öffnen für eine solche Impfpflicht. Es ist ein scharfes Schwert, aber ich glaube, es ist verhältnismäßig«, da beging er mit Blick auf die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte den vielleicht schwerwiegendsten politischen Wortbruch in der deutschen Geschichte der letzten Jahrzehnte. Im Bundestagswahlkampf hatte sich Lindner noch in aller nur denkbaren Deutlichkeit gegen eine Corona-Impfpflicht ausgesprochen, sowohl gegen eine direkte als auch gegen eine indirekte: »[I]ch bin dennoch gegen eine Impfpflicht, auch gegen eine Impfpflicht, indem man den Menschen, die nicht geimpft sind, den Alltag so schwer wie möglich macht. Das wäre eine mittelbare Impfpflicht. Impfen muss eine Frage der Selbstbestimmung bleiben.« Lindners Argument gegen eine Corona-Impfpflicht war die Patientenautonomie, die unbedingt gewahrt bleiben müsse. Nach dieser unzweideutigen Positionierung durfte man die Liberalen in dem guten Glauben wählen, dass diese die Grundrechte standhaft gegenüber etwaigen Anfechtungen durch sich weiter zuspitzende äußere Verhältnisse oder Forderungen anderer Parteien verteidigen würden. Doch weit gefehlt: Schon im Dezember, kaum im Sessel der ersehnten Regierungsmacht, waren Lindner und Teile der FDP nicht nur bereit, im Bundestag einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht zuzustimmen, sie haben zudem angekündigt, im neuen Jahr sogar für eine allgemeine Impfpflicht zu stimmen. Angesichts dieser 180-Grad-Kehrtwende in kürzester Zeit müssen sich nicht nur die Stammwähler der Liberalen vor den Kopf gestoßen fühlen, sondern auch jeder Bürger, für den das Versprechen eine moralische Institution darstellt.
Zu Muhammad Sameer Murtaza: ›Schalom und Salam. Wider den islamisch verbrämten Antisemitismus‹
Bereits die vorangestellte »Widmung« weist das neue Buch von Muhammad Sameer Murtaza als ein klar bekenntnisgebundenes aus: Sie besteht aus der Basmala, der Anrufungsformel, mit der – bis auf die neunte – alle Suren des Korans beginnen. Dass Murtaza sein Buch als Muslim schreibt, findet außerdem im Text immer wieder Erwähnung (z.B. S. 12, 32, 89, 113, 130 und 131). Offenbar scheint es ihm wichtig zu sein, dass der Leser darüber in Kenntnis gesetzt ist. Vielleicht verspricht sich Murtaza dadurch mehr Respekt bei muslimischen Lesern. Die erste Irritation, die sein Buch auslöst, findet sich bereits im Untertitel: »islamisch verbrämt«. Lange, zu lange ist nicht klar, was Murtaza damit genau meint, da er diese Charakterisierung zunächst ohne weitere Erklärung verwendet (S. 47, 50, 70 und 77). Erst auf Seite 88 löst er dieses Rätsel auf. Man fragt sich, weshalb dies erst nach der Hälfte des Buches geschieht – kognitive Orientierung für den Leser sieht zumindest anders aus.
Antimuslimischer Rassismus?
Der Martin Luther des Islam?
Eine Korrektur
Rudolf Steiner gibt im II. Teil seiner ›Philosophie der Freiheit‹ – auf der Grundlage der vor allem erkenntnistheoretischen Überlegungen des I. Teils, die zur Einsicht in den universellen Charakter des reinen Denkens1 und zum zentralen Begriff der Intuition führen – eine Beschreibung dessen, was ihm als menschen- und zeitgemäße Ethik vorschwebt. Er nennt sie den »Ethischen Individualismus«. Steiner hielt seine ›Philosophie der Freiheit‹ für so grundlegend und bedeutsam, nicht zuletzt als Fundament der Anthroposophie, dass er sein Leben lang an ihr festhielt. Deshalb ließ er 25 Jahre nach ihrem ersten Erscheinen auch eine zweite Auflage folgen und bereits 1921 noch eine dritte. Und deshalb hat Steiner in seinem Gesamtwerk auch mehr als 200-mal auf die ›Philosophie der Freiheit‹ verwiesen, was die Bedeutung, die er ihr beimaß, eindrücklich unterstreicht.
Zu ›Rudolf Steiner zur kantischen Maximenethik‹ von Marcus Andries in die Drei 10/2016
Zu Valentin Tomberg: ›Vom Völkerrecht zur Weltfriedensordnung‹
Wer durch die grauenvollen Berichte aus dem bald zwei Jahre andauernden Russland-Ukraine-Krieg nicht gänzlich abgestumpft ist, dem muss es ungemein schwer fallen, die Möglichkeit und Legitimität eines »gerechten« Krieges grundsätzlich für denk- und rechtfertigbar zu halten. Erschwert wird eine rechtsethische Legitimation »gerechter« Kriege dadurch, dass unter den Bedingungen einer modernen Kriegsführung mehr denn je zwangsläufig das unerwünschte Phänomen des »Fog of war« auftritt, sich also als empirische Tatsache zeigt, dass
1. allen Parteien der Kriegsverlauf entgleitet und prinzipiell keine Kontrolle über die Entwicklung eines Krieges gegeben ist,
2. immer unvermeidbare, erhebliche sogenannte Kollateralschäden gegenüber Unschuldigen und Zivilisten entstehen und
3. mit dem Einsatz moderner Waffen das prinzipielle Dilemma einhergeht, dass diese - insbesondere Flächenbomben und Minen - grundsätzlich keine Unterscheidung von Feind und Freund, von Soldat und Zivilist ermöglichen.
Facetten der erwachenden Verstandesseele
Ich möchte hier den Blick auf den fulminanten Beginn der Mathematik als Wissenschaft im europäischen Raum richten, der mit dem allgemeinen Erwachen der Verstandesseele in der griechischen Antike einherging. Bereits der Auftakt dieser Entwicklung selbst stellt eines der besonders tief beeindruckenden Ereignisse der europäischen Geistesgeschichte dar. Außerdem trägt dieser Beginn signaturhaft bereits alle wesentlichen Züge, welche den weiteren Entwicklungsverlauf bestimmen. Bevor ich sechs Einzelphänomene als Momente der europäischen Geburt der Mathematik genauer darstelle,soll die Schilderung der Gesamtbewegung während der entscheidenden ersten 300 Jahre zur Orientierung und als roter Faden vorangestellt werden.
Eine Betrachtung in Zeiten des pandemiebedingten Exekutivregimes
Im Jahre 2019, einem Jubiläumsjahr unseres Grundgesetzes, wurde in weiten Teilen des politisch-medialen Komplexes das Grundrechtsbewusstsein der Deutschen beschworen. So proklamierte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede vom 22. Mai 2019: »Unser Grundgesetz – das ›Lieblingsbuch der Deutschen‹ […] muss sich gerade dann behaupten, wenn es hart auf hart kommt. Hätten wir in einer solchen Phase genügend Verfassungspatrioten? Ich meine Ja.« Dass es seit einem Jahr tatsächlich »hart auf hart« gekommen ist und noch weiterhin kommt, ist offensichtlich. Von den »Verfassungspatrioten« allerdings war bislang – außer auf sogenannten »Hygiene-Demos«, soweit sie von den örtlichen Behörden zugelassen wurden – öffentlich wahrnehmbar eher wenig zu sehen und zu hören. In einem Gastbeitrag in der ›Süddeutschen Zeitung‹ vom 22. Mai 2020, genau ein Jahr nach der bewussten Rede, schrieb Steinmeier, vielleicht als Ermutigung: »Kritik ist nicht reserviert für coronafreie Zeiten.« Dem kann beigepflichtet werden, genauso wie seiner Forderung, dass »wir eine lebendige, strittige Debatte, eine starke Opposition im Parlament und eine kritische Öffentlichkeit« brauchen.