Rechtsleben und Rechtsempfinden

Die soziale Dreigliederung als Aufgabe der Waldorfpädagogik – Teil II

Der erste Teil dieser Serie ist der Frage nachgegangen, inwiefern die Erziehung im ersten Jahrsiebt die Entwicklung eines freien Geisteslebens im späteren Erwachsenenalter begünstigen oder behindern kann. Der zweite Teil verfolgt dieselbe Frage in Bezug auf das zweite Jahrsiebt und das Rechtsleben. Die Brücke zwischen dem Rechtsleben und der Erziehung im zweiten Jahrsiebt führt über ein Verständnis der Atmungs- und Kreislaufprozesse. Wenn es gelingt, der Entwicklung dieses mittleren Systems im Menschen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, kann sich auch auf gesellschaftlicher Ebene, zwischen Geistesleben und politischem Staat, ein mittlerer Bereich ausbilden.

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Erschienen in



die Drei 5, 2020

Medizin und Geisteswissenschaft