Im Jahre 1985 berichtete Albert Fink von einem Industriebetrieb, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit durch die Belegschaft übernommen wurde. Dadurch wurden alle bisherigen Mitarbeiter zugleich zu Mitunternehmern. In dieses Modell hat man damals große Hoffnungen gesetzt. Doch gelang es auf Dauer nicht, der neuen Situation entsprechend zu handeln. In wirtschaftlichen Krisensituationen »wurden viele Kollegen oder besser gesagt mitarbeitende Mitunternehmer entlassen«. Das geschah im Laufe der Jahre mehrmals. »Bei einer der letzten Belegschaftsversammlungen vertrat der Gewerkschaftsvertreter unter dem Beifall der Versammelten die Auffassung, der Betrieb müsse aufgegeben werden, wenn er die durch Haustarifvertrag und Besitzstand gesicherten Löhne und Gehälter und die jährlichen, tariflichen Lohnerhöhungen nicht mehr erwirtschaften könne.« Und dies, obgleich damals viele Wettbewerber aus den gleichen Gründen Konkurs anmelden mussten, und obgleich bekannt war, »dass nach Schließung des Betriebes die Mitarbeiter kaum eine Chance haben, neue bezahlte Arbeitsplätze zu finden«. Dabei hätten die Betroffenen als Miteigentümer des Unternehmens die Möglichkeit gehabt, ihre Arbeitszeiten und -entgelte selbst zu gestalten. »So wich bei einigen Teilnehmern der Belegschaftsversammlung der Zuspruch zur Selbstamputation anderntags einer allgemeinen Ratlosigkeit, ja Betroffenheit.« Von gewerkschaftlicher Seite wurde darauf bestanden, »dass weitere Mitarbeiter entlassen werden und die bestehenden Lohnstrukturen leistungsbezogener gestaltet werden müssten. Bemerkenswert ist an dieser Stelle die arbeitgeberähnliche Haltung der gewerkschaftlich veranlassten Therapievorschläge«. Die vielfältigen Versuche von anderer Seite, den Mitarbeitern ihre Chancen bewusst zu machen, die sie in einem arbeitgeberlosen Betrieb haben, wurden nicht aufgegriffen, obwohl aufgezeigt werden konnte, durch welche Maßnahmen Entlassungen von Arbeitskollegen verhindert und das allgemeine Wohlergehen gefördert werden könnten.