Heft 11, 2019
Schwerpunkt: Die Welt verändern
Das (r)evolutionäre, zutiefst berechtigte Moment in der Grundhaltung des Gesinnungsethikers besteht darin, dass sich dieser niemals mit den vorgefundenen unmenschlichen Verhältnissen wird abfinden können, auch wenn alle »Sachverhalte« und »-zwänge« zunächst gegen ihn zu sprechen scheinen. Denn die Universalie »Mensch« ist, obwohl in ihrem Quellgrund allgemein-unbestimmt, kein wesenloses Abstraktum. Sie rumort als ein lebendiges, die Angehörigen aller Ethnien, Kulturen und Religionen umfassendes Ur- und Sehnsuchtsbild in den Tiefen vor allem junger Menschen und wartet darauf, in der sozialen Wirklichkeit zur Erscheinung gebracht zu werden. Diesbezüglich besitzt der Gesinnungs- gegenüber dem Verantwortungsethiker einen deutlichen Vorsprung, denn letzterer ist allzu schnell bereit, sich mit den bestehenden, als unabänderlich angesehenen Bedingungen zu arrangieren.